Zahnimplantate gelten als moderne und langlebige Lösung bei Zahnverlust. Umso belastender ist es, wenn sie sich frühzeitig lockern, Schmerzen verursachen oder gar wieder herausfallen. Was viele Patienten in dieser Situation nicht wissen: Auch wenn ein Zahnarzt nicht den Erfolg der Behandlung schuldet, kann er dennoch haften, wenn die Implantate schlichtweg fehlerhaft gesetzt wurden.
Als Anwaltskanzlei Ritter sind wir auf das Medizinrecht spezialisiert und vertreten bundesweit Patienten, die durch Behandlungsfehler geschädigt wurden. Im Folgenden erfahren Sie, welche Rechte Sie haben und unter welchen Voraussetzungen Schadensersatz oder Schmerzensgeld möglich ist.
Zahnimplantate: Was schuldet der Zahnarzt?
Rechtlich betrachtet ist ein Behandlungsvertrag ein sogenannter Dienstvertrag. Das bedeutet: Ein Zahnarzt schuldet nicht das „Gelingen“ einer Implantation – also nicht, dass das Zahnimplantat tatsächlich dauerhaft einheilt. Was er jedoch sehr wohl schuldet, ist eine Behandlung nach den anerkannten Regeln der zahnärztlichen Wissenschaft.
Wenn ein Zahnarzt gegen diese Regeln verstößt und Implantate beispielsweise falsch positioniert, kann das nicht nur zu gesundheitlichen Problemen führen, sondern auch einen behandlungsfehlerhaften Eingriff darstellen – mit klaren rechtlichen Folgen.
BGH-Urteil zeigt: Falsch gesetzte Implantate begründen Haftung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aufsehenerregenden Urteil (Az. III ZR 294/16) bestätigt, dass ein falsch gesetztes Zahnimplantat einen groben Behandlungsfehler darstellen kann – insbesondere dann, wenn die Implantate so gesetzt wurden, dass es teils nicht tief genug im Kiefer verankert ist und dadurch das Risiko schwerwiegender Entzündungen steigt. Im konkreten Fall lag ein solcher Fehler vor: Der Zahnarzt hatte dem Patienten Implantate eingesetzt, bei denen bis zu sieben Schraubenwindungen ungeschützt im Mundraum lagen – ein erhebliches Gesundheitsrisiko.
Der hinzugezogene Sachverständige sprach von einem Dilemma für den nachbehandelnden Zahnarzt: Entweder musste er die fehlerhaften Implantate entfernen und damit weitere Knochenschäden riskieren – oder sie „stilllegen“ und langfristige Risiken wie Entzündungen und Knochenabbau (Periimplantitis) in Kauf nehmen.
Das Gericht kam in seinem Urteil über das herausgefallene Zahnimplantat daher aufgrund der vorliegenden Gutachten der Sachverständigen zu dem Schluss: Die Implantate waren objektiv und subjektiv völlig wertlos. Es gab keine zumutbare Option für eine erfolgreiche Weiterbehandlung. Die Patientin musste die Kosten der Implantation nicht tragen – und hatte zudem Anspruch auf Schadenersatz.

Ihre Rechte: Honorar verweigern, Schmerzensgeld fordern
Wenn auch bei Ihnen Implantate fehlerhaft gesetzt wurden, können sich daraus weitreichende rechtliche Ansprüche ergeben:
- Kündigung des Behandlungsvertrags bei Unbrauchbarkeit der zahnärztlichen Leistung
- Keine Zahlungspflicht für das Honorar des Zahnarztes
- Forderung von Schadensersatz und Schmerzensgeld, insbesondere bei gesundheitlichen Folgeschäden, die auch noch Jahre nach dem Eingriff eintreten können
Wichtig ist dabei die fachliche Beurteilung des Einzelfalls – idealerweise mit Hilfe eines medizinischen Gutachtens über die herausgefallenen Implantate. Als erfahrene Kanzlei für Medizinrecht aus Reutlingen in Baden-Württemberg helfen wir Ihnen, Ihre Erfolgschancen realistisch einzuschätzen und Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Was Sie jetzt tun können
Wenn Sie nach einer Implantat-Behandlung unter Schmerzen, Lockerung oder Verlust von Implantaten leiden, sollten Sie nicht zögern, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Oft haben Betroffene das Gefühl, nichts unternehmen zu können – dabei gibt es klare gesetzliche Regelungen zum Schutz von Patienten.
Die Kanzlei Ritter aus Reutlingen-Rommelsbach steht Ihnen zur Seite – kompetent, erfahren und mit dem nötigen medizinrechtlichen Know-how. Wir prüfen für Sie, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, ob Sie Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld haben und ob Sie das Honorar für eine fehlerhafte Behandlung mit herausfallenden Implantaten verweigern können.
Wir haben langjährige Erfahrung im Medizinrecht und in der Arzthaftung. Dadurch sind wir als Anwaltskanzlei im deutschen Südwestens bestens mit Gutachtern vernetzt. Schon vielen geschädigten Patienten konnten wir helfen – etwa nach zahnmedizinischen Eingriffen oder fehlerhaften Behandlungen.
Wir setzen uns dafür ein, dass Patienten zu ihrem Recht kommen. Auch bei herausgefallenen Zahnimplantaten stehen wir Betroffenen zur Seite. So tragen wir dazu bei, dass ähnliche Fehler in Zahnarztpraxen vermieden werden. Prozesse in Planung, Durchführung und Nachsorge werden im Sinne der Patienten angepasst. Als erfahrene Anwaltskanzlei vertreten wir hierbei grundsätzlich nur die Seite der Geschädigten – und niemals die der Verursacher.