Unsere Kanzlei für Medizinrecht erhält immer wieder Anfragen zu Themen aus dem Sozialrecht, die wir dann leider aufgrund fehlender Spezialisierung ablehnen müssen.
Unsere Kanzlei für Medizinrecht erhält immer wieder Anfragen zu Themen aus dem Sozialrecht, die wir dann leider aufgrund fehlender Spezialisierung ablehnen müssen.
Keine Beratung / Vertretung bei Unfallversicherungen!
Keine Unfallversicherungen – denn sie stellen kein Fachgebiet und juristisches Tätigkeitsfeld unserer Kanzlei in Reutlingen-Rommelsbach dar. Wir würden Sie daher bitten sich an spezialisierte Kollegen zu wenden.
Keine Beratung / Vertretung im Sozialrecht!
Bei Fragen aus dem Sozialrecht (s. folgende Auflistung) empfehlen wir die Dienste unserer geschätzten Kollegin Martina Schwörer. Ihre Kontaktdaten finden Sie weiter unten auf der Seite.
- Keine Renten, Grundrente, Berufsunfähigkeitsrenten und Erwerbsminderungsrenten.
- Keine Entschädigungen nach dem Opferschutzgesetz.
- Keine Einstufung der Schwerbehinderteneigenschaft.
- Einstufungen in die Pflegeklassen.
- Keine Hartz IV Leistungen.
- Keine Übernahme von Leistungen für Behandlungen, die nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen stehen wie Operationen am Lipödem, bei Krebskranken besondere Therapien, REHA-Maßnahmen, Wiedereingliederungsmaßnahmen.
- Keine Wohngeldleistungen und Wohngelder für Studenten.
- Keine sozialen Leistungen wie Freikarten Zoo, Theater, Schwimmbad, Schulausstattung, Zuschüsse für Schullandaufenthalte, Buskarten für Schüler und BAFÖG.
- Keine Beglaubigungen von Urkunden etc.